Von der Impressumspflicht und der neuen Datenschutz-Grundverordnung

Am vergangenem Freitag (25. Mai 2018) ist die neue DSVGO in Kraft getreten. Die bringt kleine Seitenbetreiber ins Schwitzen, obwohl die eigentlich auf große Unternehmen abzielt. Allerdings ist die DGSVO in Teilen so schwammig formuliert, daß sie auch auf den kleinen Webseitenbetreiber anwendbar ist.

Disclaimer

Ich bin kein Jurist und kein Experte in Sachen Recht, daher darf dieser Artikel nicht als Rechtsberatung angesehen werden. Ich habe mich in den letzten Wochen allerdings mit der neuen Datenschutzverordnung auseinander gesetzt, um meinen Blog so gut es geht rechtssicher zu machen. Daher kann dieser Artikel nur als kleiner Leitfaden und Chekliste mit Tips und Tricks, sowie Anregungen zur DSGVO und zum Impressum dienen. Meine Checkliste erhebt auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Fehlerfreiheit.

Die umstrittene Impressumspflicht

Eine Diskussion in einem IRC-Channel befleißigt mich, dieses Thema anzunehmen. Im Allgemeinen ging es bei dieser Argumentation, wo privat aufhört und kommerziell anfängt, im Zusammenhang mit der Impressumspflicht nach TMG §5 und der neuen Datenschutzgrundverordnung.

Der Paragraph 5 des Telemediengesetzes schreibt Anbietern vor, die ihre Dienste geschäftsmäßig in er Regel entgeltlich anbieten, ein Impressum vor. Das bezieht auch den kleinen Seitenbetreiber mit ein, der auf seiner Seite mit den privaten Kochrezepten ein bisschen Werbung setzt, um die Kosten für seine Domain zu refinanzieren.

Kann aber eine Seite, die öffentlich zugänglich ist als Privat gelten? Daum ging es in der Diskussion vornehmlich. Eine private Seite bedeutet für mich auf einer technischen Ebene, daß nur der Seitenbetreiber und ein paar seiner Bekannten darauf Zugriff haben. Das geht recht einfach via .htaccess, wo der Seitenbetreiber Passwörter einträgt, die er an Freunde und Familie weitergibt. Um eine ungewollte Verbreitung der Passwörter vorzubeugen, kann man hin und wieder ändern und neu vergeben.

Die neue Datenschutzverordnung

Eigentlich sollte das neue Gesetz den Bürger vor großen Internetkonzernen schützen. Laut einiger Recherchen im Netz treibt die Verordnung reichlich kuriose Stilblüten. Anwaltskammern schließen ihren Internetauftritt, Blogs schließen … zumindest temporär. Europäer dürfen keine amerikanischen Medien mehr lesen, Twitter sperrt Konten, vieles gibt es in diesen Tagen zu berichten.

Das neue europäische Recht, soll die Datenverarbeitung transparenter machen, Konzerne wie Facebook, Google und Co nehmen das allerdings zum Anlass, ihre Datenschutzerklärungen zu überarbeiten. Gerade bei sozialen Netzwerken gab es in den letzten Tagen schon fälle, daß Konten gesperrt wurden, weil die neue Datenschutzerklärung nicht aktzeptiert wurde – aus dem einfachen Grund, weil sich amerikanische Konzerne nicht um das neue europäische Recht scheren und ihre Datensammelwut mit einer überarbeiteten und an das neue Getz angepasste Erklärung rechtfertigen.

Kleine Websitebetreiber haben allerdings ein Problem, denn auch auf sie kommen hohe Strafen bei Verstößen zu, ebenfalls auch hohe Kosten, wenn sie ihren Auftritt korrekt rechtssicher gestalten wollen. Aber zur Erleichterung der kleinen Webseitebetreiber wie Blogger – Datenschutzbeauftragte werden nicht benötigt, daß man kein Unternehmen mit mindestens 10 Angestellten führt, was als Kerntätigkeit die Verarbeitung von Daten hat.

Aber dennoch gilt es als erstes die Webseite abzuklopfen und zu schauen wohin überall Daten abfließen. Mit Pi Hole kann man das selbst sehr schön nachvollziehen. Man loggt sich dort einfach ins Dashboard ein und schaut einfach in die Logs, wohin welche Abfragen gehen, wenn man seine Seite öffnet und welche Domains angepingt werden.

Meist findet man dann doch Anfragen neben seiner Domain zu Google Analytics, Google Ads (oder Google allgemein) oder anderen Werbenetzwerken (wenn man denn soetwas eingebunden hat).

Als erste Anlaufstelle für die Umsetzung der eigenen DSGVO Konformen Seite sollte der Provider sein, wenn man sich irgendwo eine Domain und ein bisschen Webspace für den eigenen Blog besorgt hat. Der müsste einen rechtssicheren Vertrag für die Datenverarbeitung anbieten, den man mit dem Provider abschließen muß. Das Selbe muß man mit Google tun, sofern man irgendwelche Trackingdienste für Werbung und Analyse nutzt.

Blogger benutzen gern auch diverse Tools für die Spamabwehr. Akismet ist da führend, überprüft aber jede IP Adresse auf ausländischen Server ob die für Spam bekannt sind. JetPack und Matomo – ehemals Piwik – sind ebenfals sehr mächtige Analystools. Der Unterschied: JetPack sendet auch Daten an fremde Server, Piwik speichert anonymisiert auf dem eigenen Webspace. Matomo ist als Statistictool Google Analytics aus genannten Gründen vorzuziehen. Bleiben beim Ersteren die Satistikdaten anonymisiert auf dem eigenen Webspace, so funkt Google Analytics diese auf Google Server, die mitunter auch im Ausland stehen. Bleibt noch eine Frage offen: Speichert Google diese Daten auch anonymisiert?

Die Originalen Like-Buttons von Facebook, Twitter und co. werden zumeist als iFrame eingebunden. Das sind meist kleine Browserfenster im Browerfenster. Man lädt also einn Teil von einem sozialen Netzwerk, mit einer Seite, auf dem einer der Buttons eingebunden ist. So fließen ungewollt Daten auf andere Server ab.

Für alle Plugins, die auf Fremden Servern Daten auslagern: Man muß im Zweifelsfall einen Vertrag zur Auftragsdatenspeicherung abschließen. Meine Ansicht dazu: Wenn man ohne Trackingtools nicht leben kann, dann sollte die man auf dem eigenen Server bzw. bei seinem Webhoster betreiben, denn mit dem hat man ja bereits einen Vertrag. Like-Buttons sollte man lieber als HTML Version oder 2-Clickmethode einbinden, so wie ich das mit Shariff schon früher beschrieben habe.

Als nächstes ist natürlich eine DSGVO Konforme Datenschutzerklärung notwendig. Hier ändert sich allerdings nicht viel, denn ähnliches war schon im deutschen Datenschutzrecht verankert. Für die Hobbyblogger unter uns gibt es zahlreiche DSGVO Konforme Generatoren für die Datenschutzerklärung im Netz, die man schon für lau nutzen kann. Aber auch da gibt es keine Hundertprozentige Sicherheit für eine Fehlerfreie Erklärung.

Hat man unter der Haube eine Bestandsaufnahme gemacht und eine Datenschutzerklärung fertig, so fällt meistens auf, daß man sowieso nicht alles DSGVO-konform ist. Jetzt geht es daran Plugins, Kontaktformulare und Kommentarspalten abzuklopfen.

Kann man auf diverse Dinge, wie Statistik nicht verzichten, sollte man sich villeicht nach Alternativen zu den Diensten von Google und Co. umsehen. Piwik währe da eine gute Alternative, hier hat man 99protzentig selbst in der Hand was wie gespeichert wird. Akismet ist beispielsweise durch die AntiSpamBee auszutauschen, die setzt auf unsichtbare Formularfelder um Spambots draußen zu halten.

Trackt man irgendwie, so werden Cookies und/oder Zählpixel eingebettet, das heißt, eine Zustimmung für das Setzen von Cookies muß beim Betreten der Seite her. Auch bei der Kommentarfunktion sowie Kontaktformularen werden Daten wie IP Adresse und Mailadresse gespeichert. Bei WordPress kann man Kinderleicht mit WP GDPR Compliance Checkboxen setzen, die die entsprechenden Zustimmungen einholen.

Dann bleiben noch die IP Adresssen, die die Kommentarfunktion speichert. Hier gibt es einen tieferen Eingriff ins Getriebe von WordPress um bereits gespeicherte Adressen zu löschen und einige Scripte, die künftiges Speichern verhindern. Darauf werde ich allerdings in einem kommenden Artikel eingehen, dafür habe ich einen schönen Workflow recherchiert und erarbeitet.

Ja, angebotene Downloads. Hier sind wieder Urheberrechte und Lizenzrechte zu beachten. Aber ich gehe mal davon aus, daß ihr alle, wenn ihr etwas zum Download anbietet, das auch auf legale Weise tut. Vor Jahren habe ich aus Mangel an bezahlbaren Alternativen einige Downloads einfach in die Dropbox geschubst. Synchroordner auf der Festplatte erstellt, Dateien dort reingeschmissen und wusch, verlinkt. Dropbox ist ein US-amerikanisches Unternehmen mit Serverstandorten in den USA und auf der Welt verteilt. Auch wenn da sowieso nur Downloads drin waren, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, so können doch beim Klick auf die entsprechende Verlinkung, Daten zu dieser Firma abfließen. Daten dafür sind nunmal IP-Adressen, damit die Server wissen, wohin sie die Downloads schicken müssen. Also dran denken: Wenn ihr einen deutschen oder europäischen Server für eure Webseite nutzt, dann lagert eure Downloads auch dort.

Bleibt noch die Frage zu den Bildern. Im Prinzip gilt hier immer noch das Urheberrecht. Der Blogger, der ein Bild aufnimmt darf das auch online stellen, sofern eine schöpferische Tiefe erkennbar ist. Stehen allerdings Personen im Vordergrund, auf denen der Hauptaugenmerk liegt, so muß da eine schriftliche Einverständniserklärung vorliegen, denn die haben auch noch Rechte am eigenen Bild, um es mal in juristischer Fachsprache zu versuchen. Fotografiert man allerdings ein öffentliches Panorama, auf dem in einiger Entfernung viele Leute durch das Bild laufen, so kann man das soweit posten. Für Bilder aus der Wikipedia so gilt der Beitrag den ich früher schonmal geschrieben habe. Auch wenn es Creative Commons ist, Quellenangaben und die Lizenz dazu, dabei hilft der dort vorgestellte Lizenzgenerator.

Fazit

Die DSGVO ist ein ganz schönes Bürokratiemonster und setzt dem eh schon straffen deutschen Datenschutz noch einiges drauf. Für kleine Webseitenbetreiber kommt einiges an Arbeit zu, vielleicht auch an Kosten für die rechtskonforme Umsetzung der DSGVO.

Links

  1. Das virgestellte Shariff Plugin
  2. Der Lizenzhinweisgenerator von Wikimedia Commons für sorgenfreie Bilder
  3. Facebook, Datenskandale und Maßnahmen gegen Trcking wie Pihole
  4. FAQ zur Absicherung des Blogs

Facebook und der Datenskandal – Wie schütze ich mich effektiv vor Tracking?

Der Skandal um den Mißbrauch von Facebookprofilen geistert nunmehr schon seit mehreren Wochen durch die Medien. Was das heißt, beschreibe ich in diesem Artikel.

Böses Google - Big Brother is watching you
Böses Google – Big Brother is watching you

Googles Tracking

Es war schon ein Hype, der an der Schwelle des 20. Jahrhunderts mit einer neuen Suchmaschine aus Silikon Valley losgetreten wurde. Auch ein neues soziales Netzwerk, was um 2005 an den Start ging wurde hoch gelobt. Alles war neu… und besser… und schneller.
Die Suchmaschine, Google genannt, lieferte auf Stichworte hin bessere Treffer, war schneller und krempelte den Suchvorgang im Netz um. Es wurden zur Suche nicht nur Schlagworte verwendet, die der Seitenbetreiber angeben konnte. Es wurden sämtliche Verlinkungen auf die Seite relevant, aber auch wie gut andere Seiten besucht sind, die auf die eigene Seite verlinken.

Content – also der Inhalt der eigenen Seite – wurde immer wichtiger und wie oft spezielle Schlüsselwörter (die der geneigte User in die Suchzeile eingibt) im Inhalt vorkommen. Spezielle Wörter – sogenannte Adwords – kann man beim Suchmaschinenbetreiber gegen Bares erwerben.
Für Webmaster und Seitenbetreiber bietet Google auch umfangreiche Analysetools an, die Aufschluss über ds Nutzerverhalten auf der Webseite geben und was den User interesiert, das sogenannte Google Analytics.

Sucheingaben und das, was der Nutzer in der Suche angeht, interessiert Google. Das ganze wird angeblich anonymisiert gespeichert. Hat man bei Google Plus (G+) ein Profil mit Namen, Adresse, Vorlieben und anderen Daten gespeichert, werden Suchanfragen personalisiert, was die Daten für Google noch wertvoller macht.
Dann sind da noch die ganzen Android-Smartphones. Auf denen ist Google omnipräsent, ohne Google läuft da recht wenig. Neben GPS-Trackern (für Navi) befinden sich noch eine ganze Menge andere Sensoren im Handy. Zudem gibt man seinem Smartphone doch eine Menge vertraulicher Daten in den Speicher – Kontaktdaten, Nutzungsdaten auch bei der Navigation. Aber auch andere Apps nehmen sich einige Rechte heraus, die sie eigentlich nicht brauchen. So bekommt Google noch mehr Daten, auch wenn man nicht am heimischen PC sitzt.

Daumen nach unten für Facebook
Daumen nach unten für Facebook

Facebooks Datensammelei

Facebook spielt in einer ähnlichen Liga wie Google. Hier wird man explizit aufgefordert ein Profil anzulegen, um sich mit anderen Leuten, sogenannte Freunde, zu vernetzen. In Profil gibt man schon allerhand von sich preis, neben Name, Anschrift, Interessen und vieles mehr. Auch wenn man spezielle Webseiten „liked“ wie es im Facebookjargon heißt, weiß Facebook, was einem gefällt.

Vom surfen im Internet kennt jeder die kleinen Facebooksymbole – ein Daumen nach oben – mit denen man Webseiten mit einem Klick in seinem Facebook-Profil verlinken kann. Auch ohne ein solches Profil fließen schon Daten über die besuchten Seiten, IP Adresse vom Rechner, aber auch Infos zu installierter Software (Betriebssystem, Browser etc.) zu Facebook ab. Ist man beim sozialen Netzwerk registriert, hat man also ein Profil dort, werden die Surfdaten mit dem Profi verknüpft – auch wenn man sich für den Moment bei Facebook ausgeloggt hat. Ähnlich wie Google sammelt Facebook die Daten – wenn sie durch ein Profil personalisiert sind werden diese um so wertvoller – und verwurstelt diese zu personalisierter Werbung.

Kurz zusammengefasst: Jeder Klick wird gespeichert und wenn das still und heimlich im Hintergrund passiert, nennt man das Tracking. Nutzt man die Services von Facebook, Google und co, so spielt man denen zusätzlich in die Hände. Man kommt aber weder als normaler Nutzer oder als Webseitenbetreiber nicht drum herum, die Services aus Mangel an sinnvollen Alternativen in irgendeiner Form zu nutzen. Man kann ungewollten Datenabfluss aber eindämmen, es gibt dafür mehr oder minder effektive Tools.

Gegenmaßnahmen zur Datensammlung
Gegenmaßnahmen zur Datensammlung

Gegenmaßnahmen

Abwehrmaßnahmen für den Einsteiger

Fangen wir beim Browser auf dem Computer an.
Und zwar hat die Mozilla-Stiftung Ende März ein neues Plugin für den Firefox vorgestellt, was einen Tab mit geöffnetem Facebook in einem Container isolieren soll. Hat man nebenher weitere Internetseiten offen, beispielsweise mit dem angesprochenem Daumensymbol, so werden keine weiteren Daten (wie besuchte Webseite, Software etc.) an Facebook übermittelt. Dieses Plugin gibt es für jede Firefoxvariante. Nutzt man im Browser noch Plugins uBlock und NoScipt, fließen Daten auch nicht zu anderen Werbenetzwerken ab.

Um das besagte Plugin zu installieren einfach im AddOn Manager nach dem Facebook Container von Mozilla suchen. Mittlerweile gibt es einen Fork von diesem AddOn mit dem sprechendem Namen Google Container, der aber von einem anderen Entwickler betreut wird und nicht von Mozilla. Dieses Addon arbeitet im Prinzip genau so wie das Offizielle Anti-Facebook Plugin von Mozilla.

Weiterhin gibt es noch Werbeblocker wie AdBlock oder uBlock für den Firefox zu installieren. Beide Addons sind für sämtliche Firefoxvarianten erhältlich und das kostenlos. Diese Addons blockieren recht zuverlässig Werbung beim Surfen und verhindern somit auch das ungewollte Tracking.
Zudem bieten die hier vorgestellten Softwarelösungen auch einen gewissen Grundschutz vor Schädlingen wie Trojanern und Co, da viele dieser Schadprogramme auch über Werbenetzwerke verteilt werden. Allerdings greifen diese Softwarelösungen nur auf dem Rechner auf dem sie gerade eingesetzt werden. Smart-TV oder Daddelbox werden außen vorgelassen und können unerlaubt Werbung bekommen.

[Update] Die hier vorgestellten AddOns gibt es für Firefox und für Chrome.

Die Profiprivatisierung

Ich nutze für mich und mein Netzwerk allerdings die Profivariante. Auf einem Orange Pi – das ist ein kleiner Einplattinencomputer wie der Raspberry Pi – läuft eine PiHole-Installation.

„Was ist denn nun PiHole schon wieder?“

Das Internet arbeitet mit sogenannten Domains, wie www.medienspuernase.de. Gibt man diese Domain in seinem Browser ein, oder klickt man auf einen Link dazu, so sucht der Browser im Internet auf einem DNS-Server (DNS=Domain Name System) nach einer passenden IP Adresse dazu, zu der er dann die Verbindung aufbaut und sich die entsprechenden Daten abholt.

Allerdings besteht eine Internetseite aus vielen einzelnen Teilen – Texte, Bilder, Videos, Formulare, Facebooks Like-Buttons, Werbung und anderen Sachen. Oftmals sind Dinge wie Videos, Like Buttons und Werbung extern eingebettet. Das heißt, daß ein Video zum Beispiel bei Youtube liegt und mittels speziellem Link ein Player in die Webseite eingebettet wird, der das Video direkt auf der Webseite abspielt. Schon ein Besuch auf einer Seite, die ein solches Video eingebettet hat oder auf der ein Like-Button vorhanden ist, sendet an betreffende Betreiber (Facebook, Youtube…) ungewollt Informationen.

Werbung ist im Prinzip genauso eingebettet – das sind Links, die automatisch Inhalte aus Fremdquellen nachladen. Für jede besuchte Domain – die Medienspürnase, Youtube oder Werbedomains – macht der Browser immer vorher eine DNS Abfrage, nach der IP-Adresse.

Eine IP-Adresse ist im Prinzip mit einer Telefonnumer vergleichbar, die einem bestimmten Festnetzanschluß oder einem Handy zugeordnet ist. So besitzt jeder Computer, jeder Server (und damit jeder Webdienst) und jedes netzwerkfähige Gerät eine eigene IP-Adresse, die nur ihm gehört. Das ist wichtig, damit die einzelnen Geräte untereinander kommunizieren können und Daten austauschen können.

Und genau da greift PiHole ein. PiHole ist im Prinzip nichts anderes als ein DNS-Server, nur mit der Besonderheit, daß der zum Ersten im eigenem Netzwerk steht und zum zweiten mit Blacklisting und Whitelisting funktioniert. PiHole ist mit dem heimischen Internetrouter verbunden. Das darf via Kabel (Ethernet, LAN) oder kabellos (W-LAN) passieren. Jede Anfrage von einem im Netzwerk hängendem Gerät läuft nun über unser PiHole. PiHole ermittelt jetzt nun die IP-Adresse beispielsweise von www.Medienspürnase.de, blättert aber in den angegebenen Listen nach, ob die Domain durchgelassen werden darf oder auch nicht. Das geschieht mit jeder gleichgearteten Anfrage, genauso bei Facebook, Google oder Werbung. Unerwünschtes wird blockiert und erwünschte Inhalte dürfen passieren.

PiHole ist zudem recht flexibel zu konfigurieren, so daß der Schutz von Paranoia (alles wird blockiert und muß manuell freigeschaltet werden) bis leicht (nur einige Sachen werden blockiert) eingestellt werden kann. Das will heißen, der geneigte Nutzer kann blockieren was er will, oder über die Whitelists alles, was er braucht wieder freischalten.

Ich schrieb ja, daß PiHole die Blockierlisten namhafter Adblock-Plugins von Browsern nutzt. PiHole wendet diese Blockierlisten auf alle Geräte, die ihren Traffic ins Internet haben, an. Zudem ist es eine zentralisierte Lösung, die leicht zu warten ist und auch keine hohen Hardwareanforderungen stellt. Es reicht schon wenn die auf einem Einplatinenrechner mit 10 Watt Stromverbrauch läuft.

[Update] In Deutschland und der EU sind die Datenschutzanforderungen sehr hoch angesiedelt, leider sind Kontrollen durch betreffende Behörden rar. Dafür allerdings gibt es eine reihe Anwälte, die sich selbst mit Abmahnungen bereichern, werden irgendwelche (vermeintliche) Verstöße aufgedeckt oder angezeigt. Die meisten größeren Webseiten und Portale in Deutschland wissen selbst um die Gefahr durch dubiose Anwälte oder den Staat abgestraft zu werden.

Deshalb setzen immer mehr Webseitenbetreiber auf Datenschutzkonforme Lösungen, beispielsweise bei den Like-Buttons von Facebook und co. Ich schrieb bereits vor geraumer Zeit darüber, daß es sogenannte Zwei-Klick Lösungen für alle erdenklichen Webseiten gibt. Diese Buttons haben den Vorteil, daß man die Like-Funktion mit dem ersten Klick aktiviert und beim zweiten Klick den Link sendet.

Think Social – Medienspürnase goes to Facebook, Twitter and Google+

Mittlerweile bin ich schon seit geraumer Zeit noch einen Schritt weiter gegangen. Der Heise Verlag bietet für WordPress und andere Contant Managementsysteme ein Plugin namens Shariff an. Das platziert die Like-Buttons als simplen HTML-Link, der mit stinknormalem CSS gestaltet wurde unter die Artikel. Reines HTML und CSS sendet von sich aus nichts, nur nach einem Klick auf den Button öffnet sich ein Anmeldefenster für das besuchte soziale Netzwerk zum teilen.

Die Medienspürnase wandelt sich

Fazit

Der Aufwand um die eigenen Daten besser zu Schützen bleibt auf einem erfreulich niedrigem Niveau, gerade bei den Addons für die gängigsten Browser. Hier punkten Firefox und Chrome gegenüber Internetexplorer und Edge. Die Addons für die Browser aktualisieren sich in gewissen Abständen automatisch und ohne den Nutzer zu belästigen.
Bei PiHole dauert das Aufsetzen schon ein wenig länger. Man benötigt eine gewisse Hardware und man ist da schon mit 40 bis 50 Euro plus Stromkosten dabei. Die Einarbeitung und Konfiguration dauert hier natürlich, wenn es aber läuft bietet es einen zuverlässigen Schutz. Wenn es optimal konfiguriert ist, zieht es sogar Updates von selbest. Der Aufwand wird der Laufzeit geringer. Anfangs ist das System auf sein Surfverhalten zu trainieren, denn einige Seiten, die man gern besuchen würde, landen vielleicht schon in der Blackliste, von der man sie in die eigene Whiteliste herausholen muß.
Beide Maßnahmen zu kombinieren ist recht Sinnvoll. Nutzt man PiHole, so können die Ad-Blocker und Container Plugins noch störende Platzhalter beim Browser entfernen. Vielleicht arbeiten dann bei euch die Sachen so miteinander, daß diese sich ergänzen?

Links

  1. Pi Hol – offizielle Seite
  2. Facebook Container für Firefox
  3. Google Container für Firefox

Alternative zu Facebook: Einfach selbst denken

Anti-Facebook Logo
Facebook

Ein Kommentar zur Bericherstattung zu Facebooks Datenskandal

Durch einen unglücklichen Zufall war einem hochprofitablen Internetkonzern die Maske verrutscht und alle Welt ist sich plötzlich einig: Facebook – das geht ja überhaupt nicht. Das daumensenkende Publikum muß sich jedoch die Frage gefallen lassen: „Warum hat man bisher übersehen, daß der Kaiser nackt ist?“ Selbst der Stammtisch sollte sich doch gewundert haben: Das, was Zuckerberg (nomen est Omen) wie im Schlaraffenland kostenlos verteilt, spült ihm – irgendwie – jedes Jahr erneut Milliarden Dollar in seine Kasse.

Im richtigen Leben muß man aber für alles bezahlen, sogar für den eigenen Tod (den zahlt man bekanntlich mit dem Leben). Bei Facebook aber nicht. Was ist da faul? Nichts. Alles ist gut. That’s Social Media – Narzissmus für alle. Ein begeisterndes Geschenk – und jeder greife sich seinen Teil. Wer sich ziert, der bleibt außen vor. Milliarden Nutzer können sich doch nicht irren. Kein Zweifel. Kein Zweifel?

Wo haben diese Arglosen ihr Gehirn abgegeben? Solches Schwarmverhalten ist meiner Meinung nach bedenklich. Denn es wird ein Leichtes sein, die Community nicht nur zum Konsumrausch, sondern auch in sozial-egomane Scharmützel zu manövrieren. Selbstverständlich gratis. Erste Bemühungen in dieser Richtungen sind nicht zu übersehen. Natürlich kann man dem Konzern nur per Regulierungsbehörde das Geschäftsmodell vermiesen. Die Ämter werden danach aber erstaunt feststellen, daß sie sich plötzlich in einem ganz anderen Märchen wiederfinden, nämlich dem vom Hase und vom Igel. Was also könnte man tun? Die Antwort dazu ist einfach: Einfach selbst denken.

Facebook: WordPress-Plug-in für Instant Articles

Wordpress - Logo
WordPress – Logo

Facebook hat zusammen mit Automattic eine WordPress-Erweiterung für Instant Articles entwickelt. Blogger können damit ihre Inhalte einfacher auf der Mobile-Publishing-Plattform veröffentlichen.

Facebook hat für Instant Articles ein WordPress-Plug-in angekündigt. Mit der CMS-Erweiterung können Blogger und Herausgeber ihre Inhalte einfacher auf der Mobile-Publishing-Plattform veröffentlichen. Die Nutzer können die Artikel direkt im sozialen Netzwerk lesen und müssen die eigentliche Website nicht aufrufen. Viele Verlage und Autoren fürchten deshalb eine Abhängigkeit von Facebook. Kritiker sehen eine Gefahr für das offene Internet.

Den Medien bietet das soziale Netzwerk 70 Prozent der Erlöse. Verkaufen die Partner die Werbung selbst, dürfen sie sämtliche Erlöse behalten. Den Lesern verspricht Facebook eine schnellere Ladezeit als bei herkömmlichen Webseiten. Das Angebot richtet sich derzeit nur an mobile Nutzer.

WordPress-Plug-in ist Open Source

Ab April können WordPress-Nutzer ihre Inhalte als "Instant Articles" ausliefern.
Ab April können WordPress-Nutzer ihre Inhalte als „Instant Articles“ ausliefern.

Das kostenlose Plug-in unterstützt Videos, Foto-Galerien sowie interaktive Grafiken. WordPress-Nutzer, die eines der Standard-Themes verwenden, können mit dem Plug-in sofort „Instant Articles“ erzeugen, schreibt Facebook. Ferner lädt das Unternehmen Entwickler dazu ein, das Plug-in nach eigenen Wünschen anzupassen. Zur Unterstützung hat Facebook eine FAQ veröffentlicht.

Die Erweiterung ist Open Source und bei GitHub verfügbar. In den nächsten Wochen will Facebook das Plug-in in Partnerschaft mit dem WordPress-Betreiber Automattic weiter verbessern.
Instant Articles vs. Google AMP

Facebook hatte Instant Articles im Mai 2015 mit ausgesuchten Partnern gestartet und den deren Kreis im November um 25 neue Medienpartner erweitert. Ab April will Facebook Instant Articles für alle Verlage öffnen. Derweil arbeitet Google mit AMP (Accelerated Mobile Pages) an einem eigenen Standard, der das mobile Web beschleunigen soll. Für WordPress-Nutzer steht ebenfalls ein Plug-in zur Verfügung, das eine AMP-Version ihres Webauftritts erzeugt.

Links

  1. Ankündigung Instant Articles
  2. FAQ Instant Articles
  3. Instant Articles bei GithHub

Den eigenen Blog rechtssicher gestalten

Manch ein Hobbyblogger wird sich doch hin und wieder die Frage stellen, wo denn die rechtlichen Grenzen liegen, wenn er denn eine eigene Website oder ein eigenes Blog betreibt. Hier habe ich ein paar Fragen und Antworten zusammengestellt, die für Blogger recht interessant sind. Allerdings ersetzen diese Ausführungen keine Beratung bei einem Anwalt oder anderem Spezialisten.

 

Impressumspflicht

Frage: Ich habe ein privates Blog ohne Einnahmen. Bin ich trotzdem verpflichtet ein Impressum vorzuhalten?

Antwort: Paragraf 55 des Rundfunkstaatsvertrages legt fest, daß Angebote, die „ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen“ keine Anbieterkennzeichnung benötigen. Wer also zum Beispiel ein Blog betreibt, in dem er lediglich eigene Katzenbilder präsentiert, braucht kein Impressum, wenn er darauf keine Werbung schaltet. Anders sieht es aus, wenn ein professioneller Züchter auf den Bildern seine schönsten Zuchterfolge darstellen will. Selbst wenn man die Tiere nicht unmittelbar über die Website erwerben kann, verbindet er mit der Darstellung ein werbendes und damit wirtschaftliches Interesse. Es handelt sich dann nach Paragraf 5 Telemediengesetz um „geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien“. Diese gesetzgeberisch völlig misslungene Formulierung meint damit nicht etwa Websites, die eine Vergütung für ihre Nutzung verlangen, sondern alle Angebote, die den wirtschaftlichen Interessen des Betreibers oder Dritter dienen. Im Zweifelsfall sollte man aber immer ein Impressum bereithalten, meist reicht es aus, eine Kontaktperson mit Telefon/Handy und Mailadresse dort zu benennen.

Anzeigen kennzeichnen
Frage: Inwieweit muss ich „Sponsored Postings“ kennzeichnen?
Antwort: Der Begriff der Werbung geht im juristischen Kontext sehr weit. Darunter fallen auch alle Arten von bezahlten Postings oder native Advertising. Soweit die Gefahr besteht, dass der Seitenbesucher Werbung nicht als solche erkennt, muss diese deutlich als Werbung oder Ähnliches gekennzeichnet sein, zum Beispiel mit einem deutlichen sichtbaren Hinweis „Anzeige“.

 

„Geschäftlicher Verkehr“
Frage: Handelt man kommerziell, wenn man Werbung oder Affiliate-Links zur Finanzierung einblendet?
Antwort: Das Gesetz spricht nicht von kommerziellem Handeln, sondern vom Agieren „im geschäftlichen Verkehr“. Hierzu zählen grundsätzlich alle Handlungen, die einem beliebigen eigenen oder fremden Geschäftszweck dienen. Im Gegensatz dazu stehen rein private, wissenschaftliche, politische und amtliche Handlungen. Schaltet man Banner auf seiner Website oder baut bezahlte Links ein, so entsteht dadurch ein Handeln im geschäftlichen Verkehr. Dies hat neben einer Impressumspflicht auch die heikle Nebenfolge, dass auf solche Websites unter anderem das Wettbewerbs- und Markenrecht anwendbar sind. Letztlich erhöht sich für den Betreiber das Risiko einer kostenintensiven Abmahnung um ein Vielfaches.

 

Haftung ab Kenntnis
Frage: Hafte ich für Kommentare von anderen auf meiner Seite, wenn diese auf illegale Websites hinweisen oder Beleidigungen aussprechen?
Antwort: Das Telemediengesetz (TMG), das die Haftung im Internet regelt, sieht in Paragraf 7 vor, dass ein Website-Betreiber nicht dazu verpflichtet ist, die Postings von Dritten zu überwachen, also zum Beispiel Kommentare in seinem Blog. Das gilt für private ebenso wie für geschäftliche Seiten. Anders sieht es aus, wenn der Anbieter Kenntnis von derartigem Inhalt erhält, zum Beispiel durch einen gezielten Hinweis. In diesem Fall muss er nach Paragraf 10 TMG unverzüglich tätig werden, „um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren“. Ansonsten riskiert er, für die Aussage des Dritten genauso zu haften wie für eigene Beiträge. Nicht ausdrücklich geregelt ist die Haftung für Links, die Dritte in Blog-Kommentaren posten. Es ist aber davon auszugehen, dass man auch hier erst ab Kenntnis haftet.

 

Grenzen des Zitatrechts
Frage: Auf einer Seite habe ich tolle Aussagen gefunden, die ich komplett, aber zu – sammen mit einem Kommentar von mir veröffentlichenmöchte. Darf ich das?
Antwort: Das Zitatrecht ist wohl die am meisten missverstandene Vorschrift des deutschen Urheberrechts. Richtig ist, dass durch diese Regelung in Paragraf 51 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) grundsätzlich die teilweise oder komplette Übernahme eines geschützten Werks erlaubt wird. Allerdings sind die Voraussetzungen sehr eng gesteckt. Es reicht insbesondere nicht, nur die Quelle anzugeben, wie manche vermuten. Dazu ist man zwar durchaus verpflichtet. Allerdings darf man nach dem Zitatrecht fremde Inhalte nur dann verwenden, wenn sie eine Belegfunktion aufweisen und es einen inneren Zusammenhang zwischen Werk und Zitat gibt. Der Artikel muss dementsprechend so geschrieben sein, dass er ohne den Bezug zum Zitat nicht funktionieren würde, da er sich inhaltlich entscheidend damit auseinandersetzt und den übernommenen Teil als Beleg für seine eigenen Aussagen nutzt. Ein Zitat ist unzulässig, wenn es nur der Ausschmückung oder Bebilderung eines eigenen Beitrags dient. Einen Artikel aus einer Zeitschrift zu übernehmen und dann einfach etwas im Sinne von „Stimmt!“ darunterzuschreiben, ist unzulässig. Bei Bildern ist es darüber hinaus entscheidend, dass das verwendete Bild nicht austauschbar ist. Bei einem Artikel über eine neue ICE-Generation ist die Übernahme eines beliebigen Fotos nicht vom Zitatrecht gedeckt. Anders sieht es aus, wenn man etwa einen Artikel über eine berühmte Aufnahme eines bestimmten Fotografen schreibt. Dann darf man das Bild natürlich auch verwenden. Insgesamt sind die Grenzen für Zitate eng gesteckt. In der Praxis gilt für Texte: Übernehmen Sie so wenig wie möglich. Ein oder maximal zwei kurze Sätze fallen meist noch nicht in den Schutzbereich des Urheberrechts, sodass man sie problemlos übernehmen darf.

 

Tracking nur mit Einwilligung
Frage: Ich tracke meine Besucher mit Google Analytics und Piwik. Inwieweit muss ich sie darüber unterrichten?
Antwort: Wer zur Erstellung von Statistiken personenbezogene Daten seiner Nutzer verwenden will, braucht dafür vorab die explizite Erlaubnis der User. Hierzu zählen auch die IP-Adressen. Doch auch wer nur pseudonyme Daten erfassen will, muss die Besucher darüber aufklären und ihnen eine Widerspruchsmöglichkeit geben. Dies ergibt sich auch aus Paragraf 15 TMG. Google Analytics bietet eine datenschutzfreundliche Variante, die ähnlich wie Piwik mit gekürzten IP-Adressen arbeitet. Allerdings erstellen beide auch pseudonyme Nutzerprofile. Daher hat das Landgericht Frankfurt/Main in einem Urteil von Februar 2014 explizit entschieden, dass ein abmahnbarer Datenschutzverstoß vorliegt, wenn Piwik ohne die Verwendung einer Datenschutzerklärung eingesetzt wird (Az. 3-10 O 86/12). Gleiches gilt für Google Analytics, das bereits einen entsprechenden Passus für den Einsatz auf Websites anbietet.

Chatten mit Facebook geht auch sicher – Verschlüsselung mit Pidgin

Derzeit steht Facebook vor Gericht, weil private Chatlogs gespeichert und ausgewertet wurden. Ganau genommen wurden über den Haus eigenen Chat verschickte Links ausgewertet um die Beliebtheit dieser in Zahlen zu packen. Damit kann Facebook nun genauer Werbung platzieren – dabei werden bestimmte Firmen bevorzugt und die Privatsphäre der Chatter weiter ausgehöhlt. Wie man Spionage umgehen kann, habe ich im artikel Privates verschlüsselt – Sicher Chatten mit Pidgin letztes Jahr schon einmal beschrieben. Und das geht auch mit Facebook.

Zusammengefasst

In der Regel braucht man nur zwei kostenlose Programme auf Open-Source-Basis. Pidgin und ein Verschlüsselungsplugin namens OTR – Off the Record Messaging. Und man braucht hierfür noch die Facebook-ID. Jeder Nutzer, jede Nutzerin bekommt von Facebook eine zufällig generierte Nummer, mit der man Pidgin sagen kann, wer man auf Facebook auch ist. Die ID von Facebook findet man auf der Seite www.facebook.com/max.muster wobei das Max.Muster durch den eigenen Vornamen und Nachnamen zu ersetzen ist, getrennt durch einen einfachen Punkt. Zum Tragen kommt das Protokoll XMPP, besser bekannt auch als Jabber. Alle genutzten Programme sind noch einmal am Ende des Artikels noch einmal verlinkt.

Warum verschlüsseln?

Bei Privatgesprächen gelten prinzipiell vier Grundsätze, die aus dem realen Leben übernommen worden sind.

Folgenlosigkeit: Wenn der (langlebige) private Schlüssel einem Dritten in die Hände fällt, hat dies keine Auswirkung auf die Kompromittierung bisher getätigter Gespräche: Die Gespräche können damit nicht nachträglich entschlüsselt werden.

Abstreitbarkeit: Verschlüsselte Nachrichten enthalten keine elektronische Signatur. Es ist also möglich, dass jemand Nachrichten nach einer Konversation so fälscht, dass sie von einem selbst zu stammen scheinen. Während eines Gespräches kann der Empfänger aber gewiss sein, dass die empfangenen Nachrichten authentisch und unverändert sind.

Beglaubigung: Man kann sich sicher sein, dass der Empfänger derjenige ist, für den man ihn hält.

Verschlüsselung: Niemand kann die Nachrichten mitlesen, wenn denn der Zeichensalat mitgeschnitten wird, dann erhöht sich der Aufwand um an die Inhalte zu kommen enorm.

Detailiert

Falls noch nicht geschehen, installiert man sich zuerst Pidgin und dann OTR. Sind beide Installiert, müssen noch genutzte Konten hinzugefügt werden, hier ein Facebook-Konto. Die Kontoverwaltung öffnet sich beim allerersten Start von Pidgin, bzw nach einem Klick auf Konten —> Konten verwalten.

Willkommensassistent Pidgin
Willkommensassistent Pidgin

Ein weiterer Klick auf Hinzufügen führt uns zu einem Auswahlmenü, wo wir bei den Protokollen Facebook auswählen. Der Chat vonFacebook fußt auf dem XMPP-Protokoll, bei der Auswahl füllt Facebook schon ein Feld aus, die Domain. Deiese brauchen wir nicht zu ändern. Via Copy and Paste tragen wir nun noch unsere Facebook-ID in das entsprechende Feld ein und weiter unten noch das Passwort. Hier ist das Passwort zu unserem Facebook-Account gemeint. Ein klick auf das Feld Passwor Speichern sichert das Passwort für spätere Logins mit Pidgin.

Pidgin Facebookanmeldung

Jetzt dürfte man schon in der Freundesliste alle Kontakte sehen, die man auf Facebook angesammelt hat. Wenn OTR installiert ist, muß es noch konfiguriert werden, das heißt es muß ein Schlüssel eingerichtet werden und sofern die anderen sogenannten Freunde auch Pidgin nutzen oder zur Verschlüsselung bereit sind, dann ist es ein Kinderspiel, die Gespräche sicherer zu machen.

Man öffnet unter Werkzeuge –> Plugins bei Pidgin eine Liste aller derzeit auf dem Rechner verfügbaren Plugins. Dort wählt man OTR aus.

Installierte Plugins Pidgin Hier sucht man sich das Plugin OTR aus und klickert auf Konfigurieren
Installierte Plugins Pidgin Hier sucht man sich das Plugin OTR aus und klickert auf Konfigurieren

Ein Klick auf Plugin konfigurieren genügt um ins nächste Auswahlfenster zu kommen. Im Drop-Down Menü sucht man sich das Konto für Facebook heraus, ein Klick auf Generieren erstellt neue Schlüssel und Fingerabdrücke für den Chat über Facebook.

Ein Klick auf Generieren erzeugt neue Schlüssel für jedes gewählte Konten.
Ein Klick auf Generieren erzeugt neue Schlüssel für jedes gewählte Konten.

Jetzt hat man Pidgin für die verschlüsselte Kommunikation soweit vorbereitet. Hat der Chatpartner selbst Interesse an. Die folgenden Schritte beschreiben, wie die Schlüssel ausgetauscht werden. Ist das alles einmal erledigt, kann man mit der jenigen Person auch zukünftig verschlüsselt chatten. Jede Person, mit der man einmal verschlüsselt geplaudert hat, braucht in Zukunft nicht mehr für die Verschlüsselung registriert werden. Allerdings erfordern die folgenden Schritte, daß der Chatpartner bereits auch entsprechende verschlüsselungssoftware installiert hat und seine Schlüssel erzeugt hat.

Im Vorfeld sollte man sich mit dem Chatpartner auf einem anderen Weg, beispielsweise per E-Mail, eine kleine Frage samt Antwort vereinbaren. Aus diesen Worten werden für die Zukunft alle neuen Sitzungsschlüssel vereinbart – keine Angst das geschieht bei Gesprächsbeginn voll automatisch. Ist alles Vereinbart müssen sich die Chatpartner nun gegenseitig authentifizieren. Dazu muß man die Antwort auf die Frage wissen. Für die folgenden Schritte habe ich allerdings ältere Screenshots von mir recyelt. Wenn da Jabber oder ein anderes Messengerprotokoll steht, so gilt das natürlich auch für den Facebookchat via Pidgin.

Authentification OTR Pidgin - Vorab muß man sich auf eine FRage und eine passende Antwort verständigen, man kann natürlich auch manuell über einen Sicheren Weg die beiden Schlüssel authentifizeren.
Authentification OTR Pidgin – Vorab muß man sich auf eine FRage und eine passende Antwort verständigen, man kann natürlich auch manuell über einen Sicheren Weg die beiden Schlüssel authentifizeren.

Hier tippt man Frage und Antwort ein, auf die man sich vorher irgendwie verständigt hat. Wenn der Chatpaartner mit der Verifikation begonnen hat, dürfte man selbst nur ein Fenster sehen, wo man nur die Antwort rein schreibt.

Authtentificationsanfrage Pidgin - Der Kommunikationspartner muß antworten, damit die öffentlichen Schlüssel gesichtert ausgetauscht werden können.
Authtentificationsanfrage Pidgin – Der Kommunikationspartner muß antworten, damit die öffentlichen Schlüssel gesichtert ausgetauscht werden können.

Hat man alles richtig getipt, oder eben irgendwo einen Schreibfehler unter gebracht, so sieht man eines der beiden folgenden Fenster.

Authentification war erfolgreich Pidgin - Eine verschlüssselte Verbindung steht
Authentification war erfolgreich Pidgin – Eine verschlüssselte Verbindung steht
Authentification fehlgeschlagen Pidgin - Die Prodzedur mit Frage und Antwort sollte wiederholt werden, da sonst keine verschlüsselte Verbindung zustande kommt
Authentification fehlgeschlagen Pidgin – Die Prodzedur mit Frage und Antwort sollte wiederholt werden, da sonst keine verschlüsselte Verbindung zustande kommt

Fazit

Bei mir und einigen Chatpartnern hat die Einrichtung der gesamten Software und die Verständigung auf Frage und Antwort keine viertel Stunde gedauert. Nutzt man Pidgin bereits mit anderen Protokollen, dann geht das ganze noch schneller von statten. Haben bereits beide die nötige Software installiert braucht man nur noch 2 Minuten für die Verifikation des Gesprächspartners.

In Zeiten der Totalüberwachun, Big Brother und Stasi zwei Punkt null bringt Verschlüsselung einen deutlichen Mehrwert. Die Floskel Ich habe doch nichts zu verbergen ist für jeden die Erlaubnis alles mithören und lesen zu dürfen. Wer sich allerdings selbst schon einmal beobachtet hat, der redet mit Freunden irgendwo in der Öffentlichkeit doch ein bisschen anders, als wenn man nur irgendwo privat gegenüber sitzt. Vielleicht sollte man auch nach den letzten bekannt gewordenen Angriffen auf beliebte Internetdienste (iCloud als Beispiel) und die neuen Nutzungsbedingungen von Facebook (mit denen sich Facebook die Nutzungsrechte an allen Inhalten für Werbung sichert) doch kurz innehalten und überlegen, was man via Internet von sich gibt.

Links

Im Artikel benutzte Programme

  1. Downloadseite OTR – Off the Record Messaging
  2. Download Pidgin – Multimessenger

Weiterführende Lektüre

Kurios: Neulich auf meinem Facebook-Konto

Rezepte-App: „Fianna hat gerade ein Rezept für Schweinefleisch in Käse-Sahne-Sauce abgerufen. Soll ich ihr Hähnchenbrust und Diätsahne unterjubeln?“

Gesundheit-App: „Ihre Cholesterinwerte sind schon bedenklich hoch, dazu der Harnsäurespiegel – Kannst du sie nicht zu etwas Vegetarischem überreden?“

Waagen-App: „Wollt ihr mal ihre Gewichtskurve der letzten Monate sehen? Da tut eine heftige Diät dringend Not.“

Watchweighters-App: „Tut mir leid, aber sie hat ihr Abo gekündigt. Mir sind da leider die Hände gebunden.“

Rezepte-App: „Dann lock sie doch mit einem Preisausschreiben zurück.“

Watchweighters-App: „Glaubst du, ich hätte das nicht schon versucht? Die Waagen-App soll mal ein Wörtchen mit ihr sprechen.“

Waagen-App: „Die Dicke hat alle Alarmfunktionen abgestellt. Bevor mich Facebook nicht trotzdem die Daten in ihre Timeline schreiben läßt, kann ich keinen Druck machen.“

Facebook-Ad: Hallo Fianna, bitte beachten Sie die aktuellen Sonderangebote bei Burger-Schlemm: Das King-Size-Menü kostet diese Woche nur die Hälfte und ein leckerer Zuckerschock-Nachtisch ist gratis dabei.

Geotag-App: „Vielleicht kann ich da helfen. Mir liegen mehrere Geostatus-Einträge vor, wonach die Gute ein bisschen sehr schnell gefahren ist. Ich bin befugt, das der Polizei zu melden. Damit dürfte ihr Führerschein ein paar Monate weg sein. Und Radeln soll ja gesund sein.“

Gesundheit-App: „Ich bezweifle, daß ein paar Monate Bewegung das Problem lösen.“

Krankenkassen-App: „Lasst mich mal ran. Nachricht an Fianna: ‚Unter Berücksichtigung Ihres aktuellen Übergewichts und Ihrer Blutwerte müssen wir Sie ab sofort in eine neue Risikogruppe einstufen. Ihre Beiträge zur Krankenversicherung erhöhen sich ab dem nächsten Monat um 50 Prozent.‘ Das sollte reichen.

Facebook-Sys: „Alarm: Fianna versucht gerade, ihre Mitgliedschaft zu beenden. Sie will sogar erfasste Informationen löschen. Der Datenschutz wird aktiviert.“

Bundes-App (garantiert 100 Prozent Trojaner-frei): „Sehr geehrte Bürgerin, bitte bachten Sie, daß Sie verpflichtet sind, Ihren Lebenslauf in der Facebook-Timeline zu dokumentieren. Dies hilft nicht nur, gefährliche Tendenzen frühzeitig zu erkennen, um Sie und andere zu schützen, sondern garantiert auch die Gerechtigkeit in unserem Sozialsystem. Mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihres Bürgeramtes können Sie ersatzweise ein Google+-Konto anlegen. Dann ist allerdings die Nutzung von Latitude und Google-Mail vorgeschrieben. Viele Grüße ihre Bundesregierung (81.757.999 gefällt das).“

Richtig auffällig: Werbung bei Facebook

Kurios: Gestern Nachmittag habe ich meinen letzten Artikel über meine Erfahrungen beim Zollamt bei Facebook geteilt, den Link kopiert und bei Facebook einfach geposted. Jeder der den Artikel gelesen hat, weiß, daß ich den Händler dort nicht benannt habe, aus Gründen des Datenschutzes. Abends habe ich den Rechner noch einmal neu gestartet und bin nochmals bei Facebook reingestolpert. Allerdings muß ich dazu sagen, daß ich meinen Firefox so eingestellt habe, daß er die Chronik und gespeicherte Cookies bei jedem Schließen über den X-Button am oberen, rechten Eck sofort löscht. Zudem habe ich den Händler nicht in meinen Lesezeichen gespeichert.

Als ich Abends dann noch einmal bei Facebook vorbei schaute staunte ich nicht schlecht, denn dort war eine Werbeanzeige eben von jenem Leuchtmittelhändler aus China geschaltet.

Was ist passiert?

Das ist nichts Neues, aber es ist durchaus ziemlich auffällig gewesen in meinem Fall. Facebook scannt nun alles was man dort für Freunde und Konsorten bereitstellt. Bilder, Texte, Links… und so muß Facebook nun auch meinen Link zu meinem Blogartikel gescannt haben, sowie den Inhalt des Artikels nach bestimmten Schlagworten, vielleicht auch nach weiterführenden Links. Letzteres ist zwar nicht vorhanden, aber dafür wortreicher Text. Auf Grund einiger Schlagworte wie LED-Leuchtmittel und weiterer solcher Worte konnte Facebook darauf schließen, wo derzeit Interesse bei mir besteht. Also hat Facebook die Daten verknüpft und mir eben jenen Händler für LEDs genannt, wo ich schon gekauft habe.

In dem Fall ist das keine schlimme Information, die gegen mich verwendet werden könnte. Aber das Beispiel macht doch ziemlich deutlich, was die Werbeagenturen, und dazu zähle ich Facebook und Co auch, für eine Macht ausüben können, nur in dem man denen ein paar Brotkrumen hin wirft. Ist man zusätzlich noch bei den Social Media eingeloggt, so fallen beim gleichzeitigem Surfen noch viel viel mehr Daten an, die den Konzerngiganten viele der Vorlieben  eines Nutzers verraten. Das betrifft jetzt nicht nur Facebook, das betrifft im Grunde genommen sämtliche U.S.-Konzerne, die in der Internetwirtschaft tätig sind, aber auch deutsche und europäische Anbieter.

Wenn man soetwas erlebt wird einem doch schnell klar, daß Geheimdienste wie NSA, BND und andere mit drei oder mehr Buchstaben, sowohl auch Polizeibehörden nach einer immer flächendeckenderen Überwachung streben. Gewonnene Daten lassen sich auf einfachstem Weg filtern und zu einem kompletten Bild von Nutzern zusammensetzen. Staatliche Organe tun im Endeffekt nichts anderes, als Facebook und Co auch.

Fazit

Das war jetzt so richtig auffällig. Von daher ist jedem zu empfehlen, sehr sparsam mit seinen personenbezogenen Daten umzugehen. Alles was man irgendwie im Internet stehen hat, kann zu einem ausgiebigen Nutzerprofil zusammengetragen werden, was Begehrlichkeiten weckt. Auch ist Social Media mittlerweile in der Chefetage der meisten normalen Firmen angekommen, so daß die Bürohengste auch sehen können, was der Arbeitnehmer dort schreibt. Das Internet ist nicht mehr anonym.

Internet für Anfänger – Facebook verstehen

Daumen nach unten für Facebook
Daumen nach unten für Facebook

Kindergeburtstag bei Facebook, beinahe hätte ich Mark Zuckerberg am vergangenen Dienstag zum zehnjährigen Bestehen seines Netzwerks einen Kuchen gebacken. Zum Beispiel einen kalten Hund. Leider habe ich die Rechnung ohne den Wirt, die Leute von PETA und UPS gemacht. Schade. Dennoch wollen wir zurückblicken. Schließlich ist es Facebook noch immer nicht gelungen, etliche Mißverständnisse über Sinn und Zweck des Netzwerks aus der Welt zu schaffen. Dabei gibt es so vieles klarzustellen…

Freundschaftsanfragen: Anschleimversuche von Leuten, die Dich auf der Straße nicht einmal mit dem Popo anschauen würden. Schlimmstenfalls sogar Verwandte.

Sozial: ist hier schon einmal gar nichts. Es sei denn, Beschimpfungen und Häme gelten jetzt als Ausdruck zwischenmenschlicher Zuneigung. Hetzwerk träfe es wohl besser.

Facebook-Party: Verkettung unglücklicher Umstände – Leute, die Du nicht kennst, werden von Polizisten, die Du auch nicht kennst, des Hauses verwiesen, weil sie von verzweifelten Menschen, die Dich leider kennen (Deine Eltern), alarmiert worden sind, nachdem sie einen Typen, den nun alle Beteiligten nicht kennen, zugekokst auf dem Gästeklo gefunden haben.

Wie kann man da nur Gefällt mir drücken?: Frage von Netzwerk-Nervensägen, die das Internet quasi erfunden haben und schon seit mindestens 30 Jahren bei Facebook sind, aber nur Inhalte mit innewohnender froher Botschaft gut finden. Allein die Tatsache, daß man bei Facebook überhaupt etwas erfährt – ob Gutes oder Schlechtes – gefällt natürlich nicht. Ja nee, is‘ klar.

Motto: Facebook ermöglicht es dir, mit Menschen in deinem Leben in Verbindung zu treten und Inhalte mit diesen zu teilen. Das Mantra aller Fratzenbüchler. Auf gut Deutsch: Facebook ermöglicht es Dir, von Menschen, die Menschen kennen, die behaupten Dich zu kennen, ohne Unterlass mit Katzenbildern, Fotos von Hamster-Hintern und Statusmeldungen à la „Morgenübelkeit nach Haschkeks-Overkill. Als ich mich heute früh übergeben habe, ist mir meine Zahnspange ins Klo gefallen“ zugemüllt zu werden.

Rechtschreibung: Schmerzlich vermisst. Menschen, die von Duden und Blasen keine Ahnung haben, posaunen wirres Zeug in die Welt hinaus. Bisweilen handelt es sich um Rechtsschreibung, beglückt aber nicht mal mehr Herrenmenschen zwischen Adolfzell und Unterführerring.

Kommentieren: Funktion, die dazu einlädt, zu jedem noch so sinnlosen Eintrag seinen Senf dazuzugeben. Routinemäßige Replik darauf: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten.

Datenschutz: Gab’s nie und wird’s auch nie geben. Schlag nach bei den AGBs, im Abschnitt zwischen den Zeilen.

Timeline: Bereich, in dem der Personalchef der Firma, bei dem Du Dich zuletzt beworben hast, 1000 Gründe (und noch mehr dazu findet), Dir nicht mal abzusagen. Siehe auch: Facebook-Party.

Mark Zuckerberg: Mensch, der das Fratzenbuch erfunden hat. Kann vermutlich die ganze Firmenzentrale mit Dollarnoten tapezieren, aber auch für alles Geld der Welt, kann er keine echten Freunde kaufen.

Die Medienspürnase auf Twitter

Ostern steht vor der Türe und ich möchte meinen treuen Lesern und meinen manchmal etwas übereifrigen Korrekturzensoren aus der Chefetage (meinen alten Herrn Vater) ein kleines Osterei ins Nest legen. Die Medienspürnase ist seit vorgestern auf Twitter zu erreichen. Wenn du ein sogenannter Follower werden möchtest, dann besuche mich auf https://twitter.com/medienspuernase (Darauf dürft ihr gern klicken.)

Think Social – Medienspürnase goes to Facebook, Twitter and Google+

Seit gestern Abend kann die Medienspürnase Facebook, Twitter und GooglePlus.

Mit dem Plugin 2 Klick Social Media Button kann der geneigte Leser Artikel, die ihm besonders gut gefallen, bei den oben genannten Diensten, sofern er bei einem der drei (oder bei allen) angemeldet ist, weiter empfehlen. Installiert wird das Plugin bei WordPress wie üblich auch. Man lädt sich den komprimierten Ordner herunter, entpackt den mit wahlweise mit 7zip oder Winrar. Anschließend wirft man seinen FTP Client, beispielsweise FileZilla an und lädt das Plugin in den Pluginordner seiner WordPress Installation. Dann ist nur noch eine Aktivierung im Dashboard und die Konfiguration über selbiges notwendig.

Aus Gründen des deutschen Datenschutzes sind Sitebetreiber verpflichtet, sowenig Daten wie möglich an ausländische Server zu übertragen. Gängige Praxis ist jedoch, daß Facebook, aber auch Google und Twitter, schon nach der Einbindung ihrer Buttons zum Teilen oder Empfehlen, unaufgefordert Daten wie IP Adresse, URL, den verwendeten Browser und über Betriebssystemkonfiguration Daten senden.

Daher kommt hier eine 2-Klick Lösung zum Einsatz. Zu allererst wird der Dienst mit dem ersten Klick aktiviert. Ohne diese Aktivierung werden auch keine Daten zu den Diensten übertragen. Ein zweiter Klick überträgt dann die URL, hier den Artikel, den man weiterempfehlen möchte, zu Facebook, Twitter oder Google.

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Weiterführende Links

  1. Heise 2 Klicks für mehr Datenschutz
  2. 2 Klick Social Media Button
  3. 7zip
  4. Winrar
  5. FileZilla

Plugins auf der Medienspürnase

  1. WordPress – Das Blogsystem mit einer kleineren Schwäche – @Medienspürnase
  2. WordPress Revisionen aufgeräumt – @Medienspürnase
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  4. Neues Tabellen-Plugin für die Medienspürnase – @Medienspürnase
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