Endlose Abmahnschrecken

Ein scheinbar kostenloser Filmabend vor dem PC wurde für Frau T. zu einem teuren Vergnügen, doch damit war nicht genug. Die Verbraucherzentrale warnt.

Auerbach – Drei Wochen nach einem Filmabend vor dem PC mit einem vermeintlich kostenlosen Film kam bei Frau T. eine Abmahnung eines Rechtsanwaltes in den Briefkasten geflattert. Kostenpunkt ca. 815 Euro. Doch damit sollte nicht genug sein. Tage später erschien eine weitere Abmahnung , Kostenpunkt 389,50 Euro. Und es könnte noch mehr werden.

Der Grund für die zweite Abmahnung war schnell gefunden. In dem geladenem Film waren mehrere Musikstücke verbaut, für die eigene Urheber- und Verwertungsrechte vorgesehen waren. „Theoretisch könnte hier noch jeder weitere Song aus diesem Film mit einer solchen Abmahnung versehen werden“ so Alreen Becker, Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen. Becker dazu weiter: „Dem Grunde nach sind die meisten Abmahnungen berechtigt, denn das kostenfreie Herunterladen von Filmen, Musik oder PC-Spielen geschieht in den meisten Fällen illegal.“

Weil viele Abmahnungen in letzter Zeit überteuert waren, hat der Gesetzgeber im Oktober 2013 eingegriffen und die Abmahngebühren für den Regelfall auf 155 Euro gedeckelt. Doch die Verbraucherzentrale sieht Nachholebedarf. Mittlerweile sind bundesweit mehrere Fälle bekannt geworden, bei denen sich die Abmahngebühren auf 155 Euro beliefen, aber die Kanzleien die gesetzesbedingten Einbußen auf ihrem Honorar durch Schadensersatzansprüche wett gemacht haben.

Jetzt möchten die Verbraucherzentralen mit einer bundesweiten Umfrage vergleichbare Fälle sammeln, um den Gesetzgeber auf die bestehenden Lücken im Gesetz aufmerksam zu machen.

Anmerkungen zum Artikel

Der Teufel steckt im Detail. Wie die Juristin Frau Becker schon bemerkt hat, ist der kostenfreie Download der meisten Filme, Musik, PC-Spiele, Videos, Bilder und Software illegal. Nun das will nicht heisen, daß kostenlose Angebote generell gefährlich sind. Surfer sollten sogenannte Torrentseiten eher meiden, wie der Teufel das Weihwasser, denn die meisten Angebote dort sind schonmal Raubkopien. Seriöse Anbieter von (mit unter kostenlosen) Filmen, Musikstücken, Bildern, Software etc bieten Downloads (auch über Torrents und Filesharing) zumeist auf ihren eigenen Webseiten an. Filesharing an sich ist entgegen der landläufigen Meinung nicht verboten oder illegal. Es kommt nur auf die Angebote an und wie diese Lizenziert sind. Urheberrechtsgeschützte Werke sollten generell beim Filesharing nicht geladen werden, denn der Computer stellt gleichzeitig das heruntergeladene für andere Nutzer wieder zum download bereit. Es erfolgt also ein Dateitausch mit beliebig vielen anderen Leuten.

Es gibt durchaus Musik, Filme und Bilder, die kostenlos nutzbar sind, die meisten davon stehen unter der Creative Commons Lizenz. Meist stellt der Urheber diese zur nichtkommerziellen Nutzung mit gewissen Einschränkungen frei und kostenlos zur Verfügung. Ähnliches gilt auch für einige Spiele und Software wie den Firefox, OpenOffice und dergleichen. Diese stehen natürlich zur kostenlosen Nutzung bereit. Das ist dann Open Source Software. Hier kann und darf in gewissem Rahmen und unter bestimmten Bedingungen die Suftware kostenlos weiter genutzt werden und verändert werden.

Link

http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link1134001A.html