EU-Kommission erlaubt deutlich mehr Fernsehwerbung

EU-Digitalkommissar Oettinger gibt Tipps zum Umgang mit nerviger Fernsehwerbung. (Bild: Pablo Blazquez Dominguez/Getty Images)
EU-Digitalkommissar Oettinger gibt Tipps zum Umgang mit nerviger Fernsehwerbung. (Bild: Pablo Blazquez Dominguez/Getty Images)

Brüssel will Fernsehsendern längere und häufigere Werbung in der Hauptsendezeit gestatten. Für genervte Zuschauer hat Digitalkommissar Oettinger ein paar einfache Tipps.

Die Europäische Kommission will Fernsehsendern künftig deutlich mehr Werbung in den Abendprogrammen ermöglichen. Das sieht der Entwurf der neuen EU-Richtlinie für audiovisuelle Medien vor, den die Kommission am Mittwoch in Brüssel vorstellte. Demnach dürfen die Sender künftig alle 20 Minuten statt wie bislang alle 30 Minuten das Programm für Werbung unterbrechen (Artikel 20). Zudem gilt das Limit von 20 Prozent für Werbung nicht mehr für jede Stunde, sondern insgesamt für das gesamte Programm zwischen 7:00 und 23:00 Uhr (Artikel 23).

Das bedeutet, dass die Sender in Zeiten mit wenigen Zuschauern wenig Werbung senden, zur Hauptsendezeit aber das bisherige Kontingent von zwölf Minuten pro Stunde deutlich ausdehnen könnten. Zudem will die Kommission die Möglichkeiten für die Platzierung von Produkten in Sendungen deutlich erweitern. Anstatt eines generellen Verbots mit gewissen Ausnahmen soll es eine generelle Erlaubnis mit wenigen Einschränkungen geben, beispielsweise für Nachrichten- oder Kindersendungen. Die Zuschauer sollen dabei aber nicht direkt zum Kauf von Produkten aufgefordert und über die Existenz der platzierten Produkte informiert werden.

Oettinger: Zuschauer können wegzappen

EU-Kommissar Günther Oettinger begründete die Flexibilisierung der Fernsehwerbung mit neuen Nutzungsgewohnheiten und Angeboten. „Wir glauben, dass hier der Fernsehzuschauer im Mittelpunkt stehen kann: Dort, wo zu viel Werbung ist, kann man abschalten, umschalten, durchzappen oder auf Video-on-Demand-Angebote übergehen“, sagte Oettinger. Die Kommission halte Produktplatzierung und Sponsoring für „marktwirtschaftlich darstellbar“ und habe damit „keine Probleme“, aber Transparenz sei in diesem Fall wichtig.

Die neue Richtlinie solle dabei nicht nur für klassische Fernsehsender, sondern auch für Streamingdienste wie Netflix oder Videoplattformen wie Youtube gelten (Artikel 28a). So muss Youtube künftig Inhalte entfernen, die Hass oder Gewalt gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen hervorrufen könnten. Auch Kinder und Jugendliche sollen vor schädlichen Inhalten geschützt werden.

Mindestquote für EU-Produktionen

Für Streaming-Plattformen will die EU-Kommission für jedes EU-Land einen Anteil europäischer Produktionen von 20 Prozent festschreiben (Artikel 13). Die Gefahr, dass die Anbieter den Anteil nichteuropäischer Produktionen senken könnten, um die Vorgaben einzuhalten oder im Gegensatz verstärkt unattraktive europäische Produktionen anbieten könnten, sah Oettinger nicht. „Wir halten 20 Prozent für sehr maßvoll“, sagte er. Große Anbieter wie Netflix (21 Prozent) hielten die Vorgabe im EU-Schnitt bereits ein. Netflix sagte in einer Reaktion, der Streaming-Dienst habe bereits hunderte Millionen Euro in europäische Produktionen investiert. „Wir begrüßen das Ziel der Kommission, die Produktion in Europa aufblühen zu lassen, die vorgeschlagenen Maßnahmen werden das allerdings nicht erreichen.“

Links

  1. EU Richtline Liberalisierung der Fernsehwerbung