Geschichten aus dem Zollamt – Die Dritte – Von falschen Sendungsnummern und keinen Telefonverbindungen

Vorsicht Zoll
Vorsicht Zoll

Wieder einmal wurden drei LED-Lampen in Hong-Kong bestellt, sogenannte Spotlampen mit Fassungsgröße E14 und jeweils 12 Watt. Diese sollten dieses Mal bei mir in der Küche installiert werden, um Strom zu sparen. 36 Watt gegen 120 Watt sollten gut 2 Drittel Ersparnis bringen. :wacko:

Insgesamt sollten die drei Lampen 14 Euro 25 Cent kosten, also 4 Euro 75 pro Lampe. Bestellt wurde wieder beim gleichen Händler in Hong-Kong, der wegen zolltechnischen Problemen mittlerweile in Polen auch ein Warenlager betreibt. Der Versand ist bei dem Händler gratis, egal wieviel man bestellt. Der Endpreis betrifft also nur die bestellte Ware, also die Lampen in meinem Fall. Das war bei den letzten Bestellungen auch schon so. Die erste der letzten Geschichten wurde im Provinz-Zollamt Gera abgewickelt, die nächste dann im Hauptstadt-Zollamt Dresden. Bei letzterem packte man zwar aus, schickte aber ohne irgendetwas zu beanstanden weiter an meine Adresse. :good: Bereits am Samstag, dem 10. Januar, kam mit der deutschen (Schnecken)Post ein Brief von eben jener Post ins Haus geflattert. Ich zitiere einmal aus dem Brief. :scratch:

Sehr geehrte Postkundin, sehr geehrter Postkunde,

wir konnten eine an Sie gerichtete Postsendung, mit Herkunft außerhalb der EU, nicht beim Deutschen Zoll zur Verzollung anmelden. Die hierfür benötigte Rechnung bzw. ein Zahlungsbelegt befand sich leider nicht an der Außenseite Ihrer Sendung (ggf. mögliche weitere Gründe entnehmen Sie bitte der beigefügten Mitteilung)

Die Sendung liegt innerhalb der nächsten 14 Kalendertage (ab Datum dieses Schreibens), beim Zollamt zur Zollanmeldung für Sie bereit. Nach Ablauf dieser Frist muß die Sendung an den Absender im Ausland zurückgesandt werden.

Wir Bitten um Ihr Verständnis, daß Ihnen in dieser Sache auf Grund von zollrechtlichen und anderen gesetzlichen Bestimmungen zusätzlicher Aufwand entsteht.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Deutsche Post.

Im Briefkopf stand das Absendedatum (Freitag, 9. Januar) des Briefes und wahrscheinlich ist das auch das Datum, an dem die Lampen in Gera beim Zoll eintrudelten. Dazu stand noch ein Identcode und die Laufende Nummer 165 aufgedruckt. Die Nummer wurde handschriftlich mit Kugelschreiber durchgestrichen und eine 162 dahinter geschrieben.

Weiter unten in der Mitteilung befinden sich noch Anschrift, Telefonnummer, Mailadresse und Öffnungszeiten des Zollamtes in Gera. Am Samstag habe ich mir vorgenommen, am Montag den 12. Januar dort anzurufen.

Montag Vormittag

Also habe ich mir gegen 11 Uhr mein Festnetztelefon geschnappt und haarklein die Telefonnummer vom Zollamt – so wie sie auf dem Brief stand – eingedrückt. Es kam ein Freizeichen, dann tüdelte die Nummer durchs Telefon und dann kam  … nichts mehr. Drei weitere Versuche mit dem Festnetztelefon kamen auf das selbe Ergebnis. Also probehalber den ganzen Spaß noch mit dem Handy versucht, doch die ernüchternde Durchsage „Diese Rufnummer ist uns nicht bekannt“ kam gleich nach dem Wählen. :wacko:

Also Computer hochgefahren und mir die Telefonnummer aus dem Internet besorgt, es haben hinten raus zwei Ziffern gefehlt, die die Post oder Zollamt Gera einfach unterschlagen haben … Unterschlagung von Telefonnummern geht gar nicht :negative:

„Auf ein Neues“ dachte ich mir „Mit falschen Telefonnummern  :negative: können die dich nicht abwimmeln“ und habe die nunmehr richtige Nummer aus dem Internet in mein Telefon gedrückt. Und siehe da, es hat geklappt. Recht schnell hatte ich auch einen Zollamtsmitarbeiter am Apparat, nach der Stimme zu urteilen, den selben Typen wie damals im Oktober.

Kurz habe ich ihm das Anliegen geschildert – fehlende Rechnung auf dem Päckchen – und habe ihn gebeten, er solle doch das Päckchen nehmen und mal einen Blick drauf werfen. Manchmal wird die außenseitig aufgebrachte Rechnung recht schnell bei der Post oder beim Zoll überklebt oder ein Mitarbeiter übersieht zu klein gedrucktes im Eifer des Abfertigungsgefechtes – oder mangels an Brillen. Ich solle ihm mal die Laufende Nummer durchgeben. Gesagt getan, ich habe ihm die Nummer 162 (handschriftlich hinzugefügt) durchgegeben und der Mitarbeiter ging ins Lager, wo er eine gefühlte halbe Stunde verblieb. Aber eine gemessene Wartezeit von um die 10 Minuten war es schon, wo der Mitarbeiter im Lager war.

Also kam er wieder ans Telefon und frage nochmals nach meinem vollständigen Namen und Adresse, worauf hin er wieder im Lager verschwand und dort herumwühlte. Kurze Zeit später meldete er sich erneut, er habe das Päckchen gefunden, aber unter einer anderen Nummer (der 164) die mit irgendwelchen Listen im Lager und auf meinem Brief vom Zollamt/Post nicht überein stimmte. :wacko:

Laut mündlicher Bestätigung war eine Rechnung am Päckchen angebracht, allerdings durch den Aufkleber Sicherheitsprüfung verdeckt. Das also sagte mir alles. Dem Zoll war wieder einmal eine Lampe nicht ganz geheuer. Nun wollte er doch noch wissen was das gekostet hätte und was im Päckchen zu finden währe. Ich sagte dem Mitarbeiter, daß es sich um drei LED-Spotlampen handeln würde.

Sofort kam die Entgegung von ihm, daß da wieder kein Hersteller auf der Verpackung stehen würde, den man in Regress nehmen könne und wieder kein CE-Zeichen drauf währe. Für wieviel Volt die denn zugelassen währen, wollte er noch wissen. Für 220 bis 240 Volt, also hiesige Wechselspannung. Er bot mir an, diese Lampen prüfen zu lassen, wie das letzte Mal. Das würde so um die 2 bis 3 Wochen dauern und falls die Lampen durchfallen, würden die wieder an den Händler gehen. Nun fragte ich genauer nach, was mich denn diese Prüfung kosten würde. Hier eierte der Zollbeamte ziemlich herum, es währe vielleicht kostenlos, aber er hätte nie gehört, daß sich Leute irgendwie bei ihm wegen irgendwelcher Kosten gemeldet hätten. Es könnte aber auch kostenpflichtig sein… :unsure:

Punkt. Aus. Das war für mich der Anlass zu sagen „Dann schickt’s doch zurück!“ Doch dazu bräuchte das Zollamt mit oben zitiertem Brief und einer handschriftlichen Anmerkung Annahme verweigert plus Unterschrift. Wie ich denn das hinschicken solle – habe da einfach mal etwas komisch nachgehakt. Entweder persönlich vorbeibringen – fällt weg, 100 km wegen einem läppischen Brief zu fahren ist zu weit. Per Post – 60 Cent. Fax ginge auch, aber da will die Telekom (oder wer auch immer) noch Geld abgreifen. Ahja – E-Mail aktzeptiert der Beamte also auch. Also habe ich auf den Wisch vom Zollamt das geforderte Annahme Verweigert, mit freundlichen Grüßen die Medienspürnase draufgeschrieben und eingescannt.

Die Medienspürnase wollte sich wenigstens eine kleine Genugtuung für den ganzen Aufwand gönnen. Also wurde das Anschreiben mit recht hoher Auflösung eingescannt und als PDF mit knapp 20 MB gespeichert. Dieses Anschreiben landete dann mehrmals von verschiedenen Mailadressen mit 20 MB (soviel läßt mein Provider zum Versenden zu) im Postfach des Zollbeamten. Viel Spaß wünsche ich dem Geraer Zoll damit.

Gleich darauf habe ich den Lampenhändler in China und Paypal kontaktiert, beiden das Problem geschildert.

Dienstag früh

Da gibt es nicht mehr viel zu sagen. Der Händler hat via Paypal den Warenwert von 14 Euro 75 recht schnell (quasi über Nacht) zurückerstattet. Mittlerweile bietet genau der gleiche Onlineshop die selben Lampen für ähnliche Preise über das europäische Warenlager in Polen an.  :yahoo: Einen Versuch über dieses mache ich noch, denn da dürfte kein Zoll mehr zwischen geschaltet sein.

Fazit

15 Euro für drei Lampen, keine Versandkosten … was Warensendungen dem Händler aus Hong-Kong nach Deutschland kosten weiß ich nicht. Jedenfalls zahlt der Zoll jetzt wieder einmal mehr die Versandkosten an die chinesische Ostküste. Wenn man sich das überlegt ist das Realsatire hoch drei, zumal die Versandkosten zurück im Endeffekt der Steuerzahler übernimmt. Billiger wäre es, wenn man hin und wieder, gerade bei solchen Sachen, die Augen beim Zoll zudrücken würde und das dem Verbraucher einfach übergibt. :scratch: So langsam gewinne ich den Eindruck, daß man hier in der Provinz nichts besseres zu tun hat als auf Paragrafen, Prüfzeichen und fehlenden Verpackungsaufdrucken herumzureiten.

Spotlampe aus China
Spotlampe aus China

Geschichten aus dem Zollamt – Teil 2 – Von geographischen Irrungen und bürokratischen Wirrungen

LED Lampe
Vor über einem Monat habe ich hier im Blog schon einmal einen Kontakt mit dem Zollamt geschildert, wo man nur mit dem Kopf schütteln kann. Die folgende Geschichte läßt mich im Prinzip genauso an der deutschen Bürokratie zweifeln, wie damals Ende Oktober. Doch lest selbst. :unsure:

Wer sich daran erinnert: Ich hatte mir ein LED-Leuchtmittel aus China bestellt, was beim Zoll in Gera gelandet ist und wieder zurückgeschickt wurde, weil ein CE-Prüfzeichen fehlte. Der Händler hat mir das bereits gezahlte Geld (7,65 Euro) via Paypal erstattet. Tags darauf, am 30. Oktober, habe ich nun erneut zwei solche LED-Lampen bestellt, eine in der Farbe Warmweiß mit 13 Watt und um die 1200 Lumen und eine weitere mit 12 Watt, Kaltweis um die 1100 Lumen. Gesamtpreis 15 Euro und 50 Cent und wieder via PayPal bezahlt. Man merke auf, wieder ein chinesisches Produkt ohne Prüfzeichen.

Am 31. Oktober trudelte dann die Versandbestätigung via E-Mail aus China ein. Nicht ganz zwei Wochen später kam die kaltweise Lampe via DPD bei mir an. Laut Nachforschung von mir kam diese aus dem europäischen Warenlager (Polen) des Händlers – über einige Umwege nach Frankfurt und Hamburg zu mir ins Vogtland.

Heute, am 5. Dezember, kam die andere warmweiße Lampe via DHL bei mir an. :yahoo: Deutlich zu sehen war ein grüner Aufkleber auf dem Zollamtliche Abfertigung gedruckt war. Weiterhin war erkenntlich, daß dieses Mal das Hauptzollamt in Dresden die Finger im Spiel hatte. Noch deutlicher waren Öffnungsspuren zu sehen. Die alte Umverpackung mit der Rechnung oben drauf war sehr lädiert und mit ein wenig Tesa-Streifen um den Karton mit der Lampe gepackt. Innen drin waren noch ein oder zwei Lagen Fleece um den Karton gewickelt und mit einem Gummiband festgezurrt. Dazu noch ein Lieferschein aus einem anderen Paket, der nach Belgien adressiert war und die Bezeichnung irgendeines iPhone 5 Kabels auswies. Offentsichtlich nahm der Zollmitarbeiter in Dresden sich selbst und das fehlende Prüfzeichen doch nicht so ernst wie der Beamte in Gera. Also ein Daumen hoch :good: für den kulanten sächsischen Zollbeamten aus Dresden.

So kam heute die Lampe bei mir an, diesmal ohne Umwege nach Gera und ohne Prüfzeichen. :scratch: Manchmal wundere ich mich über die Kapriolen der deutschen Bürokratie. :wacko:

Links

Netzgeflüster – Geschichten aus dem Zollamt – @Medienspürnase

Netzgeflüster – Geschichten aus dem Zollamt

Vorsicht Zoll
Vorsicht Zoll

Vor gut 1,5 Monaten kaufte ich bei einem Händler, mit Sitz in Hong Kong – China – ein LED Leuchtmittel. Bis dahin hatte ich auch recht gute Erfahrungen mit dem Händler gemacht.

Was ist passiert? :scratch:  

Seit ca. einem Jahr bestelle ich LEDs und diverse Noname Zubehörteile bei einem chinesischem Händler. Die Lieferung erfolgt eigentlich immer in 3 bis 4 Wochen, so wie es in den Versanddetails beschrieben wurde. Aus zolltechnischen Gründen habe ich immer Waren im Wert von unter 20 Euro bestellt. Genauso passierte es auch am 17. September 2014. An diesem Tag bestellte ich mir eine LED für schlappe 7,65 Euro – versandkostenfrei. Die Rechnung habe ich am selben Tag bei der Bestellung via PayPal beglichen. Nun ging das Warten auf die Ware los.

Vorgestern, am 28. Oktober (Dienstag), bekam ich dann eine Nachricht der deutschen Post 6 Wochen nach der Bestellung. Das Päckchen aus Hong Kong liegt beim zuständigen Zollamt in Gera, ich soll es doch dort abholen. Auf dem selben Wisch stand noch eine Nummer und die Aufforderung, noch einige Unterlagen mitzunehmen.

Dienstag 14 Uhr: Kurzerhand habe ich Dienstag Nachmittag zum Telefon gegriffen und das Zollamt angerufen. Ich wollte nur wissen, wie es weitergeht mit meinem Päckchen. Nach kurzem Palaver nannte ich dem Beamten die Nummer auf dem Schreiben und er wühlte kurz im Lager. Kurze Zeit später wollte er wissen, wieviel die Sendung gekostet hat. Also nannte ich ihm den Preis und er bot mir an, das Päckchen zuzuschicken, nachdem ich ihm Zahlungsnachweis und Rechnung vorlege oder das Ganze eben selbst abhole.

Mittwoch 29. Oktober

Also habe ich den Kontoauszug von PayPal ausgedruckt, um nachzuweisen, daß diese Ware – im Wert von grandiosen 7,65 Euronen – bezahlt wurde. Weiterhin wollte man eine Rechnung aus der hervorgeht, was ich denn da bestellt habe. Gesagt getan, beides ausgedruckt und eingepackt. Auf gings mit dem Auto ins 50 Kilometer entfernte Gera – man bedenke, die Fahrtkosten dorthin (und wieder zurück) allein waren schon teurer als die Lampe. :unsure:

Nach kurzer Wartezeit beim Zollbeamten kam ich auch schon dran, es dauerte wirklich nicht sehr lange, was mich positiv überrascht hat.

Kleine Geschichte für zwischendurch

Hier unterbreche ich kurz meinen Bericht, um einen allgemeinen Eindruck zu hinterlassen, wie es beim Zoll zugeht.

Ich konnte das Gespräch meines Vorgängers mit dem Beamten schon hören und ich ahnte dann schon Böses. Dieser junge Mann hat sich im Ausland ein paar CDs gekauft, via PayPal bezahlt und nur den Kontoausdruck mitgebracht. Aber der Zollbeamte wollte ein Dokument aus dem hervorging, um welche Künstler und welche Alben es ging, andernfalls kann er die CDs nicht herausgeben. Das konnte nicht geliefert werden und auch nach dem Öffnen des Päckchens wurde der junge Mann unverrichtetder Dinge wieder heim geschickt, mit der Frist binnen 14 Tagen ein solches Schreiben zu besorgen, ansonsten gehen seine CDs wieder zurück an den Händler

Wie es bei mir weiter ging!

Daß ich dann kein gutes Gefühl mehr hatte, war klar. Ich legte dem Beamten meine Unterlagen vor, den Kontoauszug, danach die Rechnung vom Händler. Beides hat der Beamte schon ausgiebig studiert. Als er bei der Rechnung ankam, wurde er den Spruch „Einfuhr von Glühbirnen in Deutschland verboten!“ los und ich konnte mir die Antwort „Da steht aber etwas von LEDs!“ nicht verkneifen. Erneut hat er intensiv Löcher in die Rechnung gestarrt. „Na gut…“ brummelte er „ich hole mal das Päckchen.“ Er holte das Paket, dazu ein Messer und forderte mich auf, die Umverpackung zu öffnen. Mit einem freundlichen Lächeln sagte ich „Wenn es dazu beiträgt, daß sie mir mein Paket aushändigen und mich ziehen lassen, dann werde ich das gerne tun.“

Schnell wurde mir klar, daß da auf der Umverpackung ein Aufkleber vom Flughafen drauf klebte mit dem Wort Sicherheitsüberprüfung. Also hab ich das Paket geöffnet. Zum Vorschein kamen ein paar Luftpolster und dazu eine weitere kleine Schachtel ohne weitere Aufdrucke, nur mit einem Barcodeaufkleber, die meine bestellte LED enthielt. Ich hatte noch nicht mal alles entfernt, schon wuselte der Beamte die LED hervor und mornierte: „Hier sind ja keine Herstellerangaben drauf!“ womit er auch gleich die weiße Schachtel entfernte und sich die LED anschaute. „Aha!“ meinte er, „hier ist kein CE-Prüfzeichen darauf, das darf ich Ihnen nicht aushändigen, das muß vorher geprüft werden! Eine solche Prüfung dauert bis zu 3 Wochen. Leider war unsere Expertin gestern da, also müssen wir noch warten, bis sie das nächste mal kommt und das mitnimmt.“ Verdattert hab ihn angeschaut und gefragt „Haben Sie denn hier nichts, wo man die Birne reindrehen kann, um Ihnen zu demonstrieren, daß diese keinen Kurzschluß verursacht?“ Er darauf „Nein, das machen unsere Leute vom Prüflabor…“ Ich: „Geben sie mir die Lampe, dann gehen wir gleich zur DEKRA.“ Denn diese hatte auch einen Prüfstützpunkt beim Zollamt auf den Hof „Nein, wir haben da unsere Leute von einem anderen Labor, die das machen…“ kam die Erwiderung. „Komisch…“ meinte ich, „… ich habe doch schon mehrere LEDs beim selben Händler bestellt und da haben Sie kein Aufheben darum gemacht, die wurden alle geliefert.“ „Dann sind die beim Zoll in Frankfurt eben durchgerutscht!“ sagte der Beamte nur noch.

Dann habe ich versucht die Strategie zu wechseln und gefragt „Was kostet denn so eine Prüfung?“  „Das muß der Händler zahlen!“ „Und wenn sie einfach über das fehlen des CE-Zeichens hinwegsehen?“ „Geht nicht, wenn ein Kurzschluß entsteht und ihr Haus in Flammen aufgeht, außerdem würde das keine Privathaftpflicht mehr bezahlen.“ Frustriert habe ich dann noch gesagt „Man siehts mir zwar nicht an, aber ich habe neulich im Lotto gewonnen… Und was währen die Altrernativen?“

Als Alternative kam nur in Frage, auf dem Bescheid der Post einen Vermerk mit Unterschrift zu leisten, mit dem ich die Annahme verweigere. Das habe ich dann auch ersteinmal getan.

Das Ende vom Lied…

… war daß ich reichlich frustriert nach Hause gefahren bin, 100 Kilometer umsonst für eine Ware vergurkt hatte, die ich wegen deutscher Bürokratie nicht erhalten habe.

Daheim angekommen, habe ich mich telefonisch bei PayPal gemeldet und Käuferschutz beantragt. Ich wollte auf den bereits geleisteten 7,65 Euro nicht sitzen bleiben. Darauf hin habe ich dem Händler noch ein Ticket zukommen lassen, daß die am 17. September bestellte Ware wieder auf dem Weg zurück nach Hong Kong geht und ich wegen dem Fehlen von deutschen CE-Prüfzeichen die Annahme beim Zoll verweigern mußte.

Kulanter Weise kam dann vergangene Nacht um 3 Uhr eine Mail vom Händler, daß sie diesen Betrag erstatten und keine 2 Stunden später lag die nächste Mail im Posteingang – diesmal von PayPal – daß das Geld zurück erstattet wurde. Also habe ich heute Mittag bei Paypal nachgeschaut und da war ein Plus von 7,65 Euro auf dem Konto.

Fazit

Mir war schon klar, daß dieser Händler hauptsächlich Duplikate und dergleichen im Sortiment hat. Daß ein Kauf wegen einem Prüfzeichen in Deutschland beim Zoll scheitert, kann man als Käufer und Händler aus China nicht wirklich wissen – oder man macht sich im deutschen Gesetzestext schlau. Man kann das erst recht nicht wissen, da schon mehrere LEDs bei mir ohne diese Schwierigkeiten ankamen. :unsure:   Bürokratie eben.

Der Kauf der LED scheiterte definitv an der Kompetenz (oder so ähnlich) unserer deutschen Zollbeamten. Dem Händler trifft da absolut keine Schuld, da er fristgerecht wie vereinbart lieferte – die Verspätung kam sicher beim Zoll zustande, man weiß als Otto Normal Bürger nicht wie lang die Päckchen dort liegen. Von daher möchte ich den Händler für die schnelle Rückerstattung des Geldes hier einmal loben, der Zollbeamte kriegt hier ein dickes Lob (Achtung feine Ironie!) für seine vorbildliche Arbeit, den Bürger abzuwimmeln.

Kleiner Tipp am Rande, achtet darauf, daß eure Händler im Ausland die Rechnung außen aufs Paket kleben. Bei mir war das zwar auch der Fall, aber es soll gegen die Meisten überraschungen helfen. Weiterhin gibts wohl bis 20 Dollar die Einfuhr nach Deutschland zollfrei. Wenn es mehr ist, dürft ihr beim Zollamt Zollgebühren (prozentual an den Warenwert angerechnet) und die deutsche Mehrwertsteuer zahlen.

Das alles macht einen ganz irre :wacko: nur wegen einem fehlenden CE-Prüfzeichen :negative:

Update 8. Mai 2015

Aufgrund der Dollar/Euro Geschichte: Der LED Händler listet seine Preise in Dollar. In Deutschland sind laut Zoll derzeit ein Warenwert vonb bis zu 22 Euro (Stand 8. Mai2015) zoll- und umsatzsteuerfrei zu importieren. Ich für meinen Teil bin da immer bis zu einem Warenwert von 20 Dollar gegangen, bzw von einem Warenwert von 20 Euro ausgegangen.