Mein liebes und prüdes Deutschland

Laut der aktuellen Bild-Zeitung will der CSU Jugendschutzexperte Norbert Geis(t) eine Pornoschranke nach dem englischen Vorbild von Herrn Premier Cameron einrichten, allein nur zum Schutz der Jugend. Nein Halloween ist noch nicht, hab ich doch bei dieser Meldung auf den Kalender schauen müssen, um zu erfahren, daß noch fast 3 Monate bis zu diesem Datum fehlen.

Diese Schranke zu umgehen braucht einen schriftlichen Antrag des Internetnutzers. Man möchte auf Seiten der Provider spezielle Filter mit diversen Altersfreigaben einrichten. Und Filter bedeuten immer Zensur und bessere Kontrolle. Irgendwann sind es nicht nur nackte Damen und Herren, die gefiltert werden, sondern Anfangs auch Glücksspiele, weil bei Onlineglücksspielen der Staat nichts mehr verdient und später auch Die eine oder andere politische Meinung.

Steht der Filter, holen sich Jugendliche ihren Kick woanders, gibt es doch an Tankstellen und in Presseläden diverse Zeitschriften zu kaufen. Hat man es damals vor 3 oder 4 Jahren mit Netzsperren gegen Kinderpornografie versucht, probiert die Politik heute etwas zum Schutze der Jugend einzuführen, nur um unliebsame Inhalte aus dem Internet zu verbannen.

Leute, es gibt mittlerweile Gesetze in Deutschland, die solche Anbieter von diversen Materialien verpflichten, eine Identitätsprüfung durchzuführen, bevor sie Leuten den Zugang zu diesem Material gewähren. Weiterhin wird an den meisten Ecken des Internets und Enden solcherlei Zeug verkauft, was so oder so ersteinmal ein aktives Kundenkonto bei den entsprechenden Seiten benötigt. Reicht euch Politikern die vorhandene Gesetzeslage nicht aus? Muß der Staat sich wieder in familiäre Dinge einmischen?

Hier ist definitiv nicht der Staat gefragt um die Jugend mit allgemeinen Filtern zu schützen. Bei soetwas müssen Familien und Lehrer heran, um die Jugendlichen aufzuklären. Warum will man Bilder von nackten Damen und Herren verbieten, wenn man denn soetwas ständig im Saunabereich des nächsten Hallenbades oder am FKK-Strand des nächsten Badesees sehen kann? Dorthin dürfen auch unter 18-jährige. Oder man muß sich auch noch schriftliche Genehmigungen einholen, um sich an diesen Orten zu entspannen.

Nein Herr Geis, ihre Ansichten sind etwas veraltet. Lassen sie die Filter und suchen sich etwas anderes. Machen Sie sich gegen Zigaretten und Alkohol stark, beides schädigt mehr, als der Genuss ein paar schmuddeliger Bilder und Filmchen.

Weitere Links zum Thema:

No Sex for the British Empire

Internetprovider in Großbritanien wollen offenbar ein Filter für das Internet freischalten. Zu den gefilterten Inhalten sollen Webseiten mit pornografischem Inhalt gehören. Die Software zum Filtern dieser Inhalte währe bei jedem der britschen Provider standardmäßig aktiv.

Das ganze kündigte eine Beraterin von Premier Cameron an. Ab Ende 2013 seien auch die Betreiber öffentlicher WLAN-Hotspots in Großbritannien in die Pflicht genommen, diesen Jugendschutz aktiv zu halten. Für die Bevölkerung des Inselstaates heißt dieser Filter, daß sie vor dem Öffnen solcher Angebote explizit „ja“ sagen müssen, wenn ihr Browser solche Inhalte öffnet, zumindestens wenn diese Webseiten bei den Providern in den Datenbanken gelistet sind.

Eltern sollen den Filter ausschalten dürfen, aber Providerseitig ist eine Art Automatik mit eingebaut, der den Filter nach einiger Zeit wieder aktiviert.

Dieser Filter wurde allerdings vom Parlament beschlossen, weil Eltern sich mit den Gefahren im Internet nicht auskennen würden. Viele der Eltern währen selbstzufrieden und weniger als die Hälfte würde entsprechende Maßnahmen ergreifen, um ihren Nachwuchs zu schützen.

Allerdings hat die ganze Sache auch einen Haken. Nicht nur pornografische oder gewaltverherrlichende Inhalte lassen sich sperren. Man kann die Filterlisten beliebig anpassen und damit auch die eine oder andere unliebsame Meinung sperren. Diese Entwicklung der Ereignisse von Seiten des Staates ist schon rechtlich bedenklich. Hier liegt ein Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung von Bürgern vor, die in den meisten Verfassungen festgeschrieben ist.