Protest: Journalist will GEZ Rundfunkbeitrag in Bar bezahlen

Der Wirtschaftsjournalist will sein Recht auf Barzahlung durchsetzen und das bei der GEZ ZWangsgebühr. Damit hofft er insgeheim, den Rundfunkbeitrag zu unterlaufen. Mittlerweile hat der Beitragsservice sich schon seit zwei Monaten nicht mehr gemeldet.

Journalist Norbert Häring besteht auf die Barzahlung der Rundfunkgebühr und will damit so hohe Kosten verursachen, daß die GEZ aufgibt. Das berichtet der Wirtschaftsexperte in seinem Blog (Link am Ende des Artikels). Seine Einzugsermächtigung hat er im Februar 2015 widerrufen. Darauf hin er hielt der die Aufforderung das Geld zu überweisen.

Häring antwortete am 22. März (Zitat aus seinem Blog):

Bitte teilen Sie uns mit, wo wir den Rundfunkbeitrag bar bezahlen können. Laut Paragraf 14 Bundesbankgesetz sind ‚in Deutschland … auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel‘. Das bedeutet meines Wissens, dass Sie die Bezahlung einer Schuld mit diesem unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel nicht ablehnen dürfen. Sollten Sie stattdessen auf Begleichung per Banküberweisung oder Einzug von Giralgeld bestehen, bitten wir um Angabe der gesetzlichen Grundlage hierfür.

Seit diesem Antwortschreiben habe er nichts mehr von der GEZ gehört. Häring vermutet, daß der Beitragsservice lieber auf die Rundfunkgebühr verzichtet, als seinetwegen eine Bargeldeinzahlungsmöglichkeit zu schaffen. Nun ruft er dazu auf, es genauso zu gestalten.

Wer trägt die Gebühren?

Wegen hoher Bearbeitungsgebühren ist die Bareinzahlung bei der Bank nicht möglich, die von der GEZ zu tragen wären. Falls ein Inkassounternehmen oder ein Gerichtsvollzieher kommen sollte, um die Außenstände zu begleichen, will er klagen, um sein Recht auf Barzahlung durchzusetzen.

Die Einführung des neuen Rundfunkbeitrags war auf breite Ablehnung in der Bevölkerung gestoßen. Die Haushaltsgebühr muss jeder zahlen, auch Menschen, die kein Rundfunkgerät besitzen. Laut einer Studie sind 60 Prozent der Deutschen dagegen. Nur 37 Prozent finden die Abgabe richtig. Die Höhe liegt pro Haushalt bei monatlich 17,98 Euro. Damit soll die Nutzung von Fernsehen, Hörfunk, Telemedien, Computer und Autoradio der Haushaltsmitglieder abgedeckt sein. Wer zuvor nur 5,76 Euro für die reine Nutzung eines Radios oder 5,52 Euro für einen internetfähigen PC gezahlt hat, wurde auf 17,98 Euro im Monat heraufgestuft.

Links und Quellen

  1. Wie man ganz legal die Rundfunkgebühren spart und dabei die Geldreform voranbringt
  2. Neues vom Barzahlungsexperiment mit der Ex-GEZ